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Arbeitnehmer- und Menschenrechte

Wir glauben, dass die Achtung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte ein grundlegender Aspekt einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ist. Aus diesem Grunde setzen uns für die Einhaltung der international anerkannten Arbeitnehmerrechte und Menschenrechtsstandards ein und bekennen uns zur Einhaltung der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung sowie zu den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO).

Mit den folgenden Policies, Richtlinien und Standards unterstreichen wir unser starkes und verbindliches Engagement für die Wahrung und Achtung der Arbeitnehmer- und Menschenrechte:

Code of Conduct

Die wesentlichen Prinzipien und Grundregeln unseres Handelns sowie für unser Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Öffentlichkeit sind im thyssenkrupp Code of Conduct zusammengefasst. Er bietet Mitarbeitenden, Führungskräften und Vorstand gleichermaßen einen Orientierungsrahmen.

International Framework Agreement (IFA)

2015 haben die thyssenkrupp AG, der Konzernbetriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und der Weltverband der Industriegewerkschaften "IndustriALL Global Union" ein International Framework Agreement (IFA) über weltweite Mindestarbeitsstandards bei thyssenkrupp geschlossen. Neben der Anerkennung der Kernarbeitsnormen der ILO und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA Grundsätze zu gutem Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art.

Ein Internationaler Ausschuss unter Beteiligung von Konzernbetriebsrat, Europäischem Betriebsrat und Gewerkschaften hat die Aufgabe, bei Verstößen oder Streitfällen, die vor Ort nicht gelöst werden können, einzugreifen. Die Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt vereinbarungsgemäß in Absprache zwischen dem Internationalen Ausschuss und thyssenkrupp.

thyssenkrupp Supplier Code of Conduct

Wir haben bei thyssenkrupp einen Supplier Code of Conduct entwickelt, der unsere Erwartungen an Lieferanten klar formuliert. Der Supplier Code of Conduct beruht auf den Prinzipien des United Nations Global Compact und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Unser Anspruch ist es, nur noch mit Lieferanten zusammenzuarbeiten, die sich nach den darin festgelegten Grundsätzen richten sowie in dem Zusammenhang national geltende Gesetze einhalten.

thyssenkrupp Conflict Minerals Statement

Der Abbau bestimmter Mineralien trägt teilweise zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen und zur Finanzierung von Gewaltkonflikten in den Herkunftsregionen bei. Aufgrund des höheren Risikos sind in der EU-Verordnung über Konfliktmineralien und in der US-Verordnung über Konfliktmineralien (Dodd-Frank Act) Mindestanforderungen an die Sorgfaltspflichten und die Berichterstattung bei der Beschaffung dieser Mineralien festgelegt. Diese Verordnungen legen den Schwerpunkt auf bestimmte Regionen, z. B. die Demokratische Republik Kongo (DRK) und die angrenzenden Länder, in denen ein besonders hohes Risiko besteht.

Konfliktmineralien enthalten Tantal, Zinn, Wolfram (und die Erze, aus denen sie gewonnen werden) und Gold, unabhängig davon, wo sie gewonnen, verarbeitet oder verkauft werden.

thyssenkrupp ist nicht der SEC-Aufsicht unterstellt und hat daher keine rechtliche Verpflichtung, die Anforderungen zu Konfliktmineralien der Section 1502 des Dodd-Frank Act zu erfüllen. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Bestimmungen unsere direkten und indirekten Kunden dazu auffordern, entsprechende Sorgfaltsprüfungen innerhalb ihrer weltweiten Lieferketten durchzuführen.

thyssenkrupp Modern Slavery Statement

thyssenkrupp hat das Ziel, Sklaverei und Menschenhandel sowohl in der Lieferkette als auch in den eigenen Aktivitäten auszuschließen. Unsere entsprechenden Bemühungen werden im "thyssenkrupp Modern Slavery Statement" beschrieben, welches gemäß den Anforderungen des United Kingdom Modern Slavery Act (2015) sowie des Australian Modern Slavery Act (2018) verfasst wurde.

Unser Verständnis von Arbeitnehmer- und Menschenrechten bei thyssenkrupp Steel Europe

Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen unter Berücksichtigung der in den verschiedenen Ländern und Standorten geltenden Gesetze und Rechtsnormen, der grundlegenden Arbeitnehmerrechte der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung sowie die Anerkennung der Kernarbeitsnormen der ILO.

Kinderarbeit

Bei thyssenkrupp ist jegliche Art von Kinderarbeit verboten und zu unterlassen. Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Würde ist zu respektieren und ihre Sicherheit sowie Gesundheit darf nicht beeinträchtigt, sondern muss durch geeignete Maßnahmen geschützt werden.

Diskriminierung

Wir verpflichten uns zu einem offenen und integrativen Arbeitsumfeld, welches durchgängig frei von jedweder Diskriminierung und Belästigung ist. Mitarbeitende dürfen nicht aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität oder anderen Merkmalen benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Einstellungsprozess.

Bei thyssenkrupp sind Vielfalt und Inklusion wesentliche Bestandteile unserer Unternehmensstrategie und prägen einen bewussten Umgang mit Unterschieden und Individualität. Dies haben wir u.a. mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“, mit unserem Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie zur Free & Equal Initiative of the Human Rights Office festgeschrieben. Außerdem sind wir „Prout Employer“ und Mitglied im ddn (Das Demographie Netzwerk e.V.).

Wir dulden keine entwürdigenden Disziplinarmaßnahmen und verpflichten uns zur Schaffung eines Arbeitsumfeldes, in dem respektvoller Umgang gefördert wird und keine willkürlichen oder die Würde des Einzelnen verletzenden Disziplinarmaßnahmen erfolgen.

Zwangsarbeit

Wir verpflichten uns dazu, dass in unserem Unternehmen keine Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit, der (modernen) Sklaverei oder des Menschenhandels zugelassen wird. Arbeitsverhältnisse beruhen immer auf Freiwilligkeit und können mit einer angemessenen Frist gekündigt werden. Zwangsarbeit bezieht sich auf alle Formen der Schuldknechtschaft. Wir untersagen sämtliche Überwachungsmaßnahmen, wie das Einbehalten von Identifikationsdokumenten, Pässen, Ausbildungsnachweisen, Arbeitserlaubnissen oder Kautionen als Beschäftigungsbedingung.

Unsere entsprechenden Aktivitäten werden im "thyssenkrupp Modern Slavery Statement" beschrieben.

Vergütung und Arbeitszeiten

Wir befolgen den Grundsatz, dass die Arbeitszeiten den örtlichen Gesetzen und den jeweiligen Branchenstandards entsprechen. Wir respektieren das Recht auf Ruhe und Freizeit, einschließlich Arbeitspausen, angemessener Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigem, bezahltem Urlaub, in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Standards zur Arbeitszeit, die mindestens das einschlägige ILO-Übereinkommen am Ort der Beschäftigung umfassen.

Unser Ermüdungsmanagement beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

  • Ermüdung wird bei der Arbeitszeitgestaltung, der Planung des Schichtrhythmus und der Einhaltung von Ruhezeiten berücksichtigt,
  • Überstunden werden auf freiwilliger Basis geleistet,
  • es werden angemessene Pausen gewährt,
  • es wird ein bezahlter Jahresurlaub von 30 Urlaubstagen bei Vollzeitbeschäftigung pro Jahr gewährt

Auch die Vergütung richtet sich nach internationalen Standards, einschließlich des Grundsatzes der gleichen Entlohnung für gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Wir verpflichten uns insbesondere, eine angemessene Vergütung zu zahlen, der mindestens dem nach geltendem Recht festgesetzten Mindestlohn entspricht und darüber hinaus unseren Mitarbeitenden zumindest die Sicherung ihres Lebensunterhalts ermöglicht. Dies wird bei der thyssenkrupp Steel Europe AG durch die Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen der Eisen- und Stahlindustrie NRW sichergestellt, die auch die Anwendung der Entgelttarifverträge beinhaltet.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Als Arbeitgeber sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt werden, um die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Wir unterstützen die kontinuierliche Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen und das Bewusstsein unserer Mitarbeitenden für ein gesundes und sicheres Verhalten, um Arbeitsunfälle und Krankheiten zu vermeiden. Unser Arbeitsschutzmanagement beinhaltet die Ermittlung, Bewertung und Reduzierung von tatsächlichen und potenziellen Unfall- und Gesundheitsrisiken, die Erfassung und Untersuchung von Vorfällen, die Schulung und Unterweisung von Mitarbeitenden in einer für sie verständlichen Form, die Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmitteln und Schutzausrüstungen sowie angemessene Maßnahmen zur Notfallvorsorge und -abwehr.

Vereinigungsfreiheit

Wir erkennen das Recht der Mitarbeitenden an, Arbeitnehmervertretungen zu bilden, Tarifverhandlungen zur Regelung der Arbeitsbedingungen zu führen und ihr Streikrecht wahrzunehmen. Der Beitritt oder die Gründung einer solchen Arbeitnehmervertretung dürfen nicht als Grund für Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden. Gewerkschaften müssen sich frei und in Übereinstimmung mit dem Gesetz des Bestimmungsortes betätigen dürfen.

Menschenrechtsschutz beim Einsatz von Sicherheitskräften

Setzen wir zum Schutz unserer Betriebe und Betriebseinrichtungen Sicherheitskräfte ein, haben sich diese an unsere internen Vorgaben insbesondere in Bezug auf die Arbeitnehmer- und Menschenrechte zu halten. Hierbei sind sie an den thyssenkrupp Code of Conduct bzw. bei externen Dienstleistern an den Supplier Code of Conduct gebunden.

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